Archiv für Juni 2009

Änderung des Waffengesetzes

Dienstag, 23. Juni 2009

Die beschlossene Waffengesetzänderung sieht folgende Neuregelungen vor:

Regelungen der doppelten Ausfuhrgenehmigungspflicht, die aufgrund der Änderungen des Waffengesetzes vom 01.04.2008 zum 01.01.2010 in Kraft treten sollten, werden komplett zurückgenommen, so dass zukünftig weiterhin bei der Ausfuhr von Waffen und Munition in Drittstaaten nur die bisherige außenwirtschaftsrechtlich einzuholende Ausfuhrgenehmigung beim BAFA erforderlich ist.

Nach § 4 Abs. 4 WaffG “kann” die Behörde nunmehr auch nach der einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren im Rahmen einer von ihr zu treffenden Ermessensentscheidung das Fortbestehen des Bedürfnisses auch fortlaufend prüfen.

Mit der Streichung der Vorschrift des § 8 Abs. 2 WaffG fällt für organisierte Sportschützen das besonders anzuerkennende persönliche Interesse, das durch die Mitgliedschaft im Verein eines anerkannten Schießsportverbandes begründet war, fort. Allerdings sollen Sportschützen, die aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. beruflicher oder privater Aufenthalt im Ausland, mehrmonatige Krankheit oder Pflege naher Angehöriger) den Schießsport vorübergehend nicht in der gebotenen Regelmäßigkeit ausüben können weiterhin die Möglichkeit haben ihr waffenrechtliches Bedürfnis über die Regelung des § 8 Abs. 1 WaffG geltend zu machen.

Mit der Neufassung von § 14 Abs. 3 Satz 1 WaffG, der Sportschützen eine sog. Grundausstattung an Waffen zubilligt, muss ein Sportschütze, der dieses Kontingent überschreiten will, nunmehr nachweisen, dass er regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

In § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WaffG ist die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre angehoben worden. Damit bleibt das Schießen für Minderjährige grundsätzlich auf  Kleinkaliber- und Druckluftwaffen beschränkt. Die gemachte Ausnahme für Flinten - und hier nur Einzellader-Langwaffen - trägt der Besonderheit der Disziplinen des Schießens auf Wurfscheiben (Trap / Skeet) Rechnung. Die Regelung des § 27 Abs. 5 WaffG, wonach Personen in der Ausbildung zum Jäger in der Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen ab 14. Jahren schießen dürfen, bleibt von der Neufassung unberührt.

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Gegenständen müssen nunmehr nachweisen, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis vorliegen. Diese Nachweispflicht besteht nunmehr unabhängig von einem behördlichen Verlangen (Bringschuld).

Mit der Neufassung des § 36 Absatz 3 Satzes 2 WaffG wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition überprüfen zu können. Es bleibt wegen des Grundsatzes der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) dabei, dass nach § 36 Absatz Satz 3 WaffG Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen.

Durch die geänderte Verordnungsermächtigung in § 36 Absatz 5 WaffG wird dem Verordnungsgeber (das ist der Bundesminister des Innern) ermöglicht, Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, die Nachrüstung oder den Austausch vorhandener Sicherungssysteme bei Waffenschränken sowie die Sicherung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen in einer Rechtsverordnung zu regeln. Mit dieser Neufassung der bereits bestehenden Verordnungsermächtigung wird die künftige Neueinführung von Sicherungssystemen möglich sein. Hierzu müssen die beteiligten Kreise angehört werden, so dass Schnellschüsse in diesem Bereich kaum möglich sein werden.

Die Einführung eines computergestützten Waffenregisters soll nun bis Ende des Jahres 2012 erfolgen - § 43 a WaffG.

Eine Ergänzung in § 44 Absatz 2 WaffG soll nunmehr sicherstellen, dass die Waffenbehörde bei einem Umzug bereits im Zeitpunkt der Anmeldung von der Meldebehörde informiert wird, dass ein Inhaber einer waffenrechtlicher Erlaubnis zugezogen ist.

Durch Änderung in § 46 Absatz 5 Satz 1 WaffG wird den Waffenbehörden die Möglichkeit eingeräumt, eingezogene Waffen - entschädigungslos - zu vernichten.

Es wird ein neuer Straftatbestand in § 52 a WaffG eingeführt, der die vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungsvorschriften mit der dadurch hinzutretenden konkreten Gefahr des Abhandenkommens von Schusswaffen oder Munition bzw. des Zugriffs Unbefugter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bewehrt.

Es wird eine neue Amnestieregelung eingeführt, nach der bis zum 31.12.2009 illegale Waffen straffrei abgegeben werden können.

Kimber 9mm Wechselsysteme

Donnerstag, 18. Juni 2009

Exclusiv können wir Euch nun nach langem Warten endlich die ersten Kimber Pistolen mit 9mm Wechselsystem anbieten. Das Modell Kimber Stainless Target II im Kaliber .45 ACP bieten wir nun mit Wechselsytem 9mm Luger an. Alle Teile sind wie gewohnt aus Edelstahl und beide Systeme haben eine offene Visierung.

stainlesstarget1Der Kostenpunkt für das komplette Paket beträgt 2.480,– €. Lieferung erfolgt ab Lager solange Vorrat reicht.

Natürlich is es auch möglich die 9mm Systeme auf alle anderen Kimber Modelle aufzupassen, müsst Ihr halt mal eben anfragen was machbar ist.

Colt´s Manufacturing Company LLC

Mittwoch, 17. Juni 2009

Alle Fans der Colt Modelle aus Hartford aufgepasst: Wir haben einige Kurzwaffen der letzten Fertigungsserie erstehen können welche wir Ihnen jetzt kurzfrisitg ab Lager anbieten können. Es handelt sich hierbei um folgende Modelle:

Colt 1911 Government, Edelstahl in .45 ACP zum Preis von 999,– €

Colt 1911 Government, brüniert in .45 ACP zum Preis von 999,– €

Colt 1911 Special Combat Commander aus dem Custom Shop in duotone (mit vernickeltem Griffstück) in .45 ACP zum Preis von 1.499,– €

Colt Defender Pistole, Edelstahl in .45 ACP zum Preis von 1.199,– €

Colt Anaconda Revolver in Edelstahl in .44 Magnum (4 Zoll) zum Preis von 999,– €

Alle Waffen sind neue Einzelstücke mit verdecktem Beschuß und in Originalverpackung. Wer also Interesse hat möchte sich kurz telefonisch oder per Mail bei uns melden.

Para Ordnance Aktionswochen

Montag, 15. Juni 2009

Nachdem Para Ordnance nur noch unter dem Namen Para firmiert haben wir uns dazu entschlossen alle noch lagernden Produkte der Ordnance Serie zu Sonderpreisen abzuverkaufen.

Sie erhalten somit alle PX189S Hi Capacity Pistolen im Kaliber 9mm Luger für 1.199,– € und die P14 Standart in .45 ACP für 999,– € ab Lager.  Lieferung jeweils mit einem Magazin im Koffer.

Neue Kimber Tactical Pistolen für 2009

Mittwoch, 10. Juni 2009

Der größte 1911-Pistolenhersteller Kimber aus Yonkers, USA hat wieder neue Modelle der Tactical Reihe auf den Markt gebracht.  Obwohl diese, wegen des anhaltenden Booms in den USA, höchstwarscheinlich erst in einigen Monaten hier bei THE DUKE eintreffen,  möchten wir die Modelle jedoch jetzt bereits kurz vorstellen.

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Die Kimber Tactical Entry II im Kaliber .45 ACP wird mit einem Edelstahlgriffstück ausgeliefert, welches mit der Kim Pro Beschichtung  versehen ist. Doppelseitige Sicherung, Magazintrichter, Picatinnyschiene und eine feines Checkering sind nur einige Eckdaten der neuen Pistole der Tactical Reihe. Wir liefern diese Modell nach den Sommerferien zum Preis von 1.590,– € aus.

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Die Tactical Custom HD II besticht ebenfalls durch die exzellente Verarbeitung und entspricht weitestgehend der Tactical Entry, nur dass die Custom HS ohne die Picatinnyschiene ausgeliefert wird. Kostenpunkt für das HD II Modell 1.470€