Armatix Waffensicherungssystem vs. Visier
Wie Ihr sicherlich schon mitbekommen habt, hat Armatix eine bzw. mehrere einstweilige Verfügungen gegen Visier erwirkt da der Testbericht so nicht ganz korrekt war. Jeder mag sich jetzt seinen Teil darüber denken, jedoch werden wir ( THE DUKE, Remscheid ) keines der angebotenen Sicherungssysteme anbieten.
Es kann unserer Meinung nach nicht sein, dass eine Waffe vererbt wird und der Erbnehmer diese ohne eine Sachkundeprüfung besitzen darf bzw. die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Eine scharfe Waffe bleibt immer eine scharfe Waffe, egal ob mit Sicherung oder nicht.
Wer soetwas besitzen möchte und nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzt muss sich halt ein Zinkdruckgussmodell kaufen oder auf Softair zurückgreifen ( Die Sinnfreiheit der Softairwaffen mal dahingestellt ).
Tags: Armatix, Erbwaffen, http://www.theduke.de, theduke, Trustlock, Waffensicherung
30. März 2009 um 20:02
Lustige Begründung - aber hauptsache niemand verkauft mehr so ein Ding, da werden sich die Damen und Herren schon umschauen, wenn sie mit ihrer vermeintlichen Lizenz zum Gelddrucken und den Einschüchterungsversuchen nicht weiterkommen.
30. Mai 2009 um 00:29
Hallo “The Duke”,
ich finde es ja gut daß Ihr den Armatix-Müll nicht verkauft, aber hinsichtlich des Erbens von Waffen habt Ihr was falsch verstanden.
Wer geerbte erlaubnispflichtige Schusswaffen behalten will muss als Erbe eine WBK beantragen. Um diese zu bekommen muss er sehr wohl zuverlässig und persönlich geeignet sein, was wegfällt ist der Nachweis der Sachkunde, dafür erhält der Erbe aber auch keine Erwerbs- und Besitzerlaubnis für Munition. Nachzulesen in §20 WaffG
04. Juni 2009 um 10:00
Hallo Wolfk33 !
Das ist völlig korrekt aber ob das auch wirklich Sinn macht ?
Selbstverständlich ist es das Recht eines jeden einmal erworbene Gegenstände an seine Nachkommen zu vererben, jedoch stellt sich die Frage wie der Wegfall der Sachkunde im Zusammenhang mit dem fehlenden Munitionserwerb noch so ganz zeitgemäß ist.
Als “ahnungsloser” Waffen zu erben und diese dann auf dem Schießstand so mal probieren zu dürfen wenn er sich dort mit Munition versorgt ………………
04. Juni 2009 um 16:04
Hallo nochmal,
naja, das Schießen mit den geerbten Waffen als nicht Sachkundiger ist ja nur unter entsprechender Aufsicht möglich. Genauso wie jedermann ohne Sachkunde z.B. auf kommerziellen Ständen mit Leihwaffen schießen darf, ich sehe da ehrlich gesagt kein Problem. Im Gegenteil, wenn´s dem Erben Spaß gemacht hat findet er auf diesem Weg vielleicht zum Schießsport oder zur Jagd und “wir” sind wieder einer mehr !
Beste Grüße,
Wolf
05. Juni 2009 um 10:50
Aber wieso sollte jemand der nicht sachkundig ist mit einer Waffe umgehend dürfen ? Ich denke das Gefahrenpotential, welches von demjenigen ausgeht ist recht hoch wenn z.B. die Aufsicht mal nicht da ist oder nicht richtig aufpasst.
Es wird kaum ein Erbe sagen: “Ich habe die Waffen geerbt und bin nich sachkundig, passen Sie bitte bei mir besonders auf”. Hat man eine WBK wird die Sachkunde meistens vorausgesetzt, denn ohne die bekommt man ja auch sonst keine WBK.
Ich bin nunmal berufsbedingt öfters auf Schießanlagen und manchmal ist es erschreckend wie manche sich verhalten. Sicherheit herstellen, Waffe ablegen etc. sind ja eigentlich Sachen die man von der Pieke auf lernen sollte, was ich aber viel zu oft vermisse.
Wenn also sachkundige schon teilweise die Handhabung nicht draufhaben, wie solles dann erst bei unwissenden sein ?
Es kommt oft vor, dass Kunden bei uns im Geschäft stehen und nach einer Schreckschusswaffe fragen. Drückt man denen ( vor allem bei Frauen ) eine Waffe in die Hand und beobachtet die Handhabung hat man eine Vorstellung
wie das auf dem Schießstand ablaufen würde ( Von daher verkaufen wie generell keine freien Waffen, sondern nur Abwehrspray !).
Von daher sage ich: Waffen vererben ja, aber dann nur mit Sachkundenachweis oder im Umkehrschluss: keine Sachkunde = keine Waffe.
Jetzt sind wir aber wieder völlig vom Thema abgedriftet, denn: WER IN DER WELT BRAUCHT BITTE ARMATRIX ?
05. Juni 2009 um 16:53
Da scheinen wir wohl nicht auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, aber das ist ja auch nicht weiter schlimm, jedem seine Meinung
Bei der eigentlichen Frage wer in aller Welt Armatix braucht sind wir uns aber wohl einig, nämlich keiner einer.
Grüße,
Wolf
10. August 2009 um 11:24
Zitat: “Wie Ihr sicherlich schon mitbekommen habt, hat Armatix eine bzw. mehrere einstweilige Verfügungen gegen Visier erwirkt da der Testbericht so nicht ganz korrekt war.”
Nein, das stimmt nicht. Die Einstweilige Verfügung gegen das März-Heft mit dem Testbericht Armatix wurde vom Landgericht Hamburg erlassen ohne Anhörung der Gegenpartei (VISIER/VS Medien) und ohne Entscheidung darüber, ob der Test korrekt war oder nicht. Dies wird erst in der Hauptverhandlung am 11.9.2009 geklärt. Deshalb heißt das Ding ja auch “einstweilig”, nämlich bis zur Klärung. Also bitte hier keine Falschmeldungen in die Welt setzen.