Winchester 1892 take down

25. Januar 2011

Frisch von der Shot Show können wir folgendes einmaliges Angebot machen:

Winchester 1892 take down Rifle mit Pistolengriff, 24″ Achtkantlauf, zerlegbar, in den Kalibern .38-40, 44-40 oder .45 LC für 1.690,– €

Die Waffen wurden von Davdisons in limitierter Stückzahl hergestellt.Auslieferung nur solange Vorrat reicht.

Steckmagazin für SL Büchsen

22. März 2010

Hurra !!!  Endlich ist es uns gelungen einen Lieferanten für funktionierende 10 Schuss Magazine für die gängigen SL-Büchsen zu bekommen.

Bei uns im Shop findet Ihr die Magazine für Browning BAR, Merkel SR1 und die HK 2000.

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Schleichend kommt das Aus

22. März 2010

Kaum einer hat es bemerkt und auch keiner darüber berichtet. Die Tradititonsfirma AJAX Custom Grips aus Dallas, TX hat Ihre Pforten geschlossen.

Bereits im Oktober letzten Jahres wurde die Produktion eingestellt. Scheinbar haben die neuen Eigentümer der doch deutlich schlechter werdenden Qualität Tribut zollen müssen.

Wir werden berichten, wenn wir einen neuen Hersteller gefunden haben, der uns zur gewohnt guten Qualität beliefern kann.

Winchester 70 Safari Express

09. März 2010

Endlich ist es wieder soweit. Winchester legt die legendäre Safaribüchse in den Kalibern .375 H&H, .416 Rem und .458 Win Mag wieder auf. Die ersten Modelle werden bei uns im September ausgeliefert.

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Kostenpunkt ca. 1.350,– €

Da nur wenige Modelle nach Deutschland kommen empfehlen wir eine frühe Vorbestellung.

Browning Maxus eingetroffen

25. Januar 2010

Nach langem warten sind nun die ersten Maxus Modelle bei uns eingetrudelt. Exclusiv und weit bevor eigentlich für Deutschland geplant haben wir die Stalker Modelle, welche in Deutschland Composite heissen (also mit Kunststoffschaft) lagernd.

Alle die schnell eine 12/89 mit den neuesten Features haben will möge sich kurzfristig melden.

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Colt SAA Frontier Six Shooter

24. Januar 2010

Colt Sammler aufgepasst. Colt fertigt über den Custom Shop eine Serie des legendären Frontier Six Shooters.

Wir haben bereits die ersten Modelle lagernd, welche folgende Merkmale aufweisen:

Frontverschraubung mit Blackpowder frame , gebuchste Trommel, Six Shooter Beschriftung auf dem Lauf und eine 3-zeilige Patentschrift.

Modelle mit 4 3/4″ und 51/2″ lauf haben wir im kaliber .44-40 lagernd.

Ausverkauf von Smith & Wesson

30. Juli 2009

Schon seit längerer Zeit versucht Frankonia/Jagdcenter mit Schleuderpreisen die “Altlasten” von Wischo an den Mann zu bringen. Nun wurde der gesamte S&W Lagerbestand an die Händler “verramscht”, da der Vertrieb der S&W Artikel zukünftig ja von Waimex durchgeführt wird. Sie als Kunden dürfte es freuen, denn es warten eine ganze Reihe von Schnäppchen auf Sie. vom einfachen 686, über 629er Modelle bis hin zur Masterpiece Pistole mit 6 Zoll Lauf aus dem Performance Center. Im einzelnen sind folgende Modelle ab Lager lieferbar ( natürlich nur solange Vorrat reicht).

S&W 952 Masterpiece 6″ - Perf. Center, 9mm Edelstahl  1.299,– €

S&W 686 SSR - Perf.  Center, 357 Mag 4″ Edelstahl   899,– €

S&W 686 Edelstahl in 6“, .357 Mag. 699,– €

S&W 686 Edelstahl in 2,5“ .357 Mag. 399,– €

S&W 629 Trail Boss, 3″ Edelstahl ungefluted 699,– €

S&W 629 Classic , Edelstahl 5″ oder 6,5″ in 44 Magn 999,– €

S&W 627 Perf. Center, Edelstahl 5″, .357 Mag 8 Schuss 999,– €

S&W 500 in 8 3/8″ mit Komp 999,– €

S&W 460 XVR in 8 3/8″ 699,– €

Der Verkauf erfolgt natürlich nur gegen Vorlage einer EWB.

Änderung des Waffengesetzes

23. Juni 2009

Die beschlossene Waffengesetzänderung sieht folgende Neuregelungen vor:

Regelungen der doppelten Ausfuhrgenehmigungspflicht, die aufgrund der Änderungen des Waffengesetzes vom 01.04.2008 zum 01.01.2010 in Kraft treten sollten, werden komplett zurückgenommen, so dass zukünftig weiterhin bei der Ausfuhr von Waffen und Munition in Drittstaaten nur die bisherige außenwirtschaftsrechtlich einzuholende Ausfuhrgenehmigung beim BAFA erforderlich ist.

Nach § 4 Abs. 4 WaffG “kann” die Behörde nunmehr auch nach der einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren im Rahmen einer von ihr zu treffenden Ermessensentscheidung das Fortbestehen des Bedürfnisses auch fortlaufend prüfen.

Mit der Streichung der Vorschrift des § 8 Abs. 2 WaffG fällt für organisierte Sportschützen das besonders anzuerkennende persönliche Interesse, das durch die Mitgliedschaft im Verein eines anerkannten Schießsportverbandes begründet war, fort. Allerdings sollen Sportschützen, die aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. beruflicher oder privater Aufenthalt im Ausland, mehrmonatige Krankheit oder Pflege naher Angehöriger) den Schießsport vorübergehend nicht in der gebotenen Regelmäßigkeit ausüben können weiterhin die Möglichkeit haben ihr waffenrechtliches Bedürfnis über die Regelung des § 8 Abs. 1 WaffG geltend zu machen.

Mit der Neufassung von § 14 Abs. 3 Satz 1 WaffG, der Sportschützen eine sog. Grundausstattung an Waffen zubilligt, muss ein Sportschütze, der dieses Kontingent überschreiten will, nunmehr nachweisen, dass er regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

In § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WaffG ist die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre angehoben worden. Damit bleibt das Schießen für Minderjährige grundsätzlich auf  Kleinkaliber- und Druckluftwaffen beschränkt. Die gemachte Ausnahme für Flinten - und hier nur Einzellader-Langwaffen - trägt der Besonderheit der Disziplinen des Schießens auf Wurfscheiben (Trap / Skeet) Rechnung. Die Regelung des § 27 Abs. 5 WaffG, wonach Personen in der Ausbildung zum Jäger in der Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen ab 14. Jahren schießen dürfen, bleibt von der Neufassung unberührt.

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Gegenständen müssen nunmehr nachweisen, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis vorliegen. Diese Nachweispflicht besteht nunmehr unabhängig von einem behördlichen Verlangen (Bringschuld).

Mit der Neufassung des § 36 Absatz 3 Satzes 2 WaffG wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition überprüfen zu können. Es bleibt wegen des Grundsatzes der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) dabei, dass nach § 36 Absatz Satz 3 WaffG Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen.

Durch die geänderte Verordnungsermächtigung in § 36 Absatz 5 WaffG wird dem Verordnungsgeber (das ist der Bundesminister des Innern) ermöglicht, Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, die Nachrüstung oder den Austausch vorhandener Sicherungssysteme bei Waffenschränken sowie die Sicherung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen in einer Rechtsverordnung zu regeln. Mit dieser Neufassung der bereits bestehenden Verordnungsermächtigung wird die künftige Neueinführung von Sicherungssystemen möglich sein. Hierzu müssen die beteiligten Kreise angehört werden, so dass Schnellschüsse in diesem Bereich kaum möglich sein werden.

Die Einführung eines computergestützten Waffenregisters soll nun bis Ende des Jahres 2012 erfolgen - § 43 a WaffG.

Eine Ergänzung in § 44 Absatz 2 WaffG soll nunmehr sicherstellen, dass die Waffenbehörde bei einem Umzug bereits im Zeitpunkt der Anmeldung von der Meldebehörde informiert wird, dass ein Inhaber einer waffenrechtlicher Erlaubnis zugezogen ist.

Durch Änderung in § 46 Absatz 5 Satz 1 WaffG wird den Waffenbehörden die Möglichkeit eingeräumt, eingezogene Waffen - entschädigungslos - zu vernichten.

Es wird ein neuer Straftatbestand in § 52 a WaffG eingeführt, der die vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungsvorschriften mit der dadurch hinzutretenden konkreten Gefahr des Abhandenkommens von Schusswaffen oder Munition bzw. des Zugriffs Unbefugter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bewehrt.

Es wird eine neue Amnestieregelung eingeführt, nach der bis zum 31.12.2009 illegale Waffen straffrei abgegeben werden können.

Kimber 9mm Wechselsysteme

18. Juni 2009

Exclusiv können wir Euch nun nach langem Warten endlich die ersten Kimber Pistolen mit 9mm Wechselsystem anbieten. Das Modell Kimber Stainless Target II im Kaliber .45 ACP bieten wir nun mit Wechselsytem 9mm Luger an. Alle Teile sind wie gewohnt aus Edelstahl und beide Systeme haben eine offene Visierung.

stainlesstarget1Der Kostenpunkt für das komplette Paket beträgt 2.480,– €. Lieferung erfolgt ab Lager solange Vorrat reicht.

Natürlich is es auch möglich die 9mm Systeme auf alle anderen Kimber Modelle aufzupassen, müsst Ihr halt mal eben anfragen was machbar ist.

Colt´s Manufacturing Company LLC

17. Juni 2009

Alle Fans der Colt Modelle aus Hartford aufgepasst: Wir haben einige Kurzwaffen der letzten Fertigungsserie erstehen können welche wir Ihnen jetzt kurzfrisitg ab Lager anbieten können. Es handelt sich hierbei um folgende Modelle:

Colt 1911 Government, Edelstahl in .45 ACP zum Preis von 999,– €

Colt 1911 Government, brüniert in .45 ACP zum Preis von 999,– €

Colt 1911 Special Combat Commander aus dem Custom Shop in duotone (mit vernickeltem Griffstück) in .45 ACP zum Preis von 1.499,– €

Colt Defender Pistole, Edelstahl in .45 ACP zum Preis von 1.199,– €

Colt Anaconda Revolver in Edelstahl in .44 Magnum (4 Zoll) zum Preis von 999,– €

Alle Waffen sind neue Einzelstücke mit verdecktem Beschuß und in Originalverpackung. Wer also Interesse hat möchte sich kurz telefonisch oder per Mail bei uns melden.